Voraussetzungen für die Kennzeichenreservierung in Bremen
Für Fahrzeuge aus der Stadtgemeinde Bremen beginnt das Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen HB. Entscheidend ist dabei der Wohn- beziehungsweise Betriebssitz des künftigen Halters. Für Bremerhaven gelten eigene Zuständigkeiten und ein separates Reservierungsverfahren. Wir sollten deshalb immer das Portal der tatsächlich zuständigen Zulassungsbehörde nutzen.

Hinter „HB” können üblicherweise ein oder zwei Buchstaben sowie eine bis vier Ziffern stehen. Insgesamt darf ein Standardkennzeichen einschließlich Ortskürzel höchstens acht Zeichen enthalten. Bei Saison-, Elektro- oder Oldtimerkennzeichen wird der verfügbare Platz zusätzlich eingeschränkt, weil Saisonzeitraum, „E” oder „H” ebenfalls auf das Schild müssen.
Für die Online-Suche benötigen wir normalerweise noch keine Fahrzeugpapiere. Abgefragt werden jedoch personenbezogene Daten, etwa Name und Anschrift der Person, für die die Kombination reserviert wird. Diese Angaben sollten mit den Daten bei der späteren Zulassung übereinstimmen. Eine Reservierung begründet außerdem keinen Rechtsanspruch: Die endgültige Zuteilung erfolgt erst durch die Zulassungsstelle.
Wunschkennzeichen online suchen und reservieren
Am sichersten reservieren wir direkt über den offiziellen Online-Dienst der Freien Hansestadt Bremen beziehungsweise das dort verlinkte Zulassungsportal. Kommerzielle Schilderanbieter können bei der Prägung bequem sein, sind aber nicht automatisch die zuständige Stelle für eine rechtswirksame Reservierung. Vor dem Absenden kontrollieren wir daher Portalbetreiber, Zulassungsbezirk und eingegebene Halterdaten.
Verfügbarkeit der gewünschten Kombination prüfen
In der Suchmaske tragen wir die gewünschten Buchstaben und Ziffern ein. Ist die exakte Kombination bereits vergeben oder reserviert, lohnt es sich, mit Varianten zu arbeiten: Initialen lassen sich vertauschen, Zahlen kürzen oder durch ein anderes persönliches Datum ersetzen. Manche Systeme schlagen automatisch verfügbare Alternativen vor.
Nicht jede theoretisch freie Zeichenfolge ist zulässig. Kombinationen mit beleidigendem, diskriminierendem oder verfassungsfeindlichem Bezug werden nicht zugeteilt. Dazu zählen regelmäßig Kürzel mit eindeutigem nationalsozialistischem Zusammenhang. Auch sehr kurze Kombinationen können gesperrt sein, beispielsweise für Motorräder, Importfahrzeuge oder Fahrzeuge mit konstruktionsbedingt kleiner Kennzeichenfläche. Ob eine Ausnahme möglich ist, entscheidet die Behörde – nicht der Online-Shop für Schilder.
Bei einem Elektrokennzeichen müssen wir außerdem mitrechnen: Aus „HB-AB 1234″ wird mit dem Zusatzbuchstaben ein längeres Kennzeichen. Passt die Kombination dadurch nicht mehr ins zulässige Format, benötigen wir weniger Stellen.
Reservierung abschließen und Bestätigung aufbewahren
Nach erfolgreicher Suche geben wir die geforderten persönlichen Daten ein und bestätigen die Reservierung. Namen, Anschrift und gegebenenfalls Geburtsdatum prüfen wir besonders sorgfältig. Tippfehler können später dazu führen, dass die Zulassungsstelle die Reservierung nicht eindeutig zuordnen kann.
Anschließend erhalten wir eine Bestätigung oder Reservierungsnummer. Diese speichern wir als PDF und bewahren sie zusätzlich als Ausdruck oder Screenshot auf. Bei der Zulassung sollte die Nummer griffbereit sein: häufig kann die Behörde den Vorgang zwar anhand der Halterdaten finden, verlassen sollten wir uns darauf aber nicht.
Soll ein Autohaus, Zulassungsdienst oder Familienmitglied das Fahrzeug anmelden, braucht diese Person neben den üblichen Unterlagen eine Vollmacht. Eine Übertragung des reservierten Kennzeichens auf einen anderen Halter ist nicht automatisch möglich. Ändert sich die Person, sollten wir vorab mit dem BürgerServiceCenter klären, ob eine neue Reservierung erforderlich ist. Mehrfachreservierungen „auf Vorrat” können von der Behörde begrenzt oder gelöscht werden.
Gebühren, Zahlungsarten und Reservierungsdauer
Die bundeseinheitliche Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens beträgt 10,20 Euro. Für die vorherige Reservierung kommen 2,60 Euro hinzu. Insgesamt fallen damit in der Regel 12,80 Euro zusätzlich zu den normalen Zulassungsgebühren an. Die Kosten für die geprägten Schilder sind darin nicht enthalten.

Bezahlt wird die Wunschkennzeichengebühr üblicherweise im Rahmen der Fahrzeugzulassung. Welche Zahlungsarten am jeweiligen Standort akzeptiert werden, sollten wir vor dem Termin in den aktuellen Hinweisen der Bremer Zulassungsstelle prüfen. Kartenzahlung ist vielerorts vorgesehen: auf Bargeld allein würden wir uns nicht verlassen. Bei einer vollständig digitalen i-Kfz-Zulassung gelten die im Online-Verfahren angebotenen Bezahlmöglichkeiten.
Wichtig ist zudem das Ablaufdatum in der Reservierungsbestätigung. Die Kombination bleibt nur für den dort genannten Zeitraum blockiert und wird nach Fristende wieder freigegeben. Da Behörden Reservierungsfristen und technische Verfahren ändern können, ist die konkrete Bestätigung maßgeblich. Verzögert sich Fahrzeugkauf oder Hauptuntersuchung, kümmern wir uns rechtzeitig um eine Verlängerung oder erneute Reservierung. Ein automatischer Anspruch darauf besteht nicht.
Kennzeichenschilder prägen lassen und Fahrzeug zulassen
Mit der Reservierungsbestätigung können wir die Schilder bei einem örtlichen Prägebetrieb oder einem seriösen Online-Anbieter bestellen. Vorher vergleichen wir Schreibweise und Format nochmals Zeichen für Zeichen. Ein falsch geprägtes Schild spart keine Zeit – es muss neu angefertigt werden. Die Schilder müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dürfen insbesondere keine unzulässigen Schriftarten, Abstände oder dekorativen Veränderungen aufweisen.
Zur Zulassung benötigen wir je nach Vorgang unter anderem Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, elektronische Versicherungsbestätigung, SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer und einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung. Bei Vertretung kommen Vollmacht und Identitätsnachweise hinzu: Unternehmen brauchen weitere Register- oder Gewerbeunterlagen.
Die Reservierung ersetzt weder den Zulassungstermin noch die eigentliche Anmeldung. Erst wenn die Behörde das Kennzeichen zuteilt und die Schilder mit Plaketten versehen beziehungsweise im digitalen Verfahren freigegeben wurden, dürfen wir sie am Fahrzeug verwenden. Wer online zulässt, sollte die besonderen Vorgaben zu Plakettenträgern, vorläufigem Zulassungsnachweis und Versandunterlagen genau befolgen. Schilder vorab prägen zu lassen ist üblich, geschieht bis zur endgültigen Zuteilung jedoch auf eigenes Risiko.
Besondere Kennzeichen und häufige Probleme bei der Reservierung
Bei Saisonkennzeichen stehen am rechten Rand die Monate des Betriebszeitraums, beispielsweise 04–10. H-Kennzeichen für anerkannte historische Fahrzeuge enden mit „H”, Elektrokennzeichen mit „E”. Diese Zusätze reduzieren jeweils den Platz für die eigentliche Wunschkombination. Ein H- oder E-Kennzeichen gibt es außerdem nur, wenn das Fahrzeug die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt: die erfolgreiche Kombinationensuche ist dafür kein Nachweis.
Kurze Kennzeichen sind besonders begehrt, werden aber nicht immer frei vergeben. Die Zulassungsbehörde kann sie Fahrzeugen vorbehalten, bei denen die normale Schildgröße technisch nicht montiert werden kann. Einen Wunsch nach einer optisch möglichst knappen Kombination sollten wir daher nicht mit einem Anspruch verwechseln.
Typische Schwierigkeiten lassen sich meist schnell einordnen:
- Kombination wird als frei angezeigt, aber nicht zugeteilt: Zwischen Reservierung und Zulassung kann eine technische oder behördliche Prüfung erfolgen.
- Reservierung ist nicht auffindbar: Häufig wurden andere Namensdaten verwendet oder Stadt Bremen und Bremerhaven verwechselt.
- Zeichenfolge ist zu lang: H, E oder Saisonangabe wurde bei der Planung nicht berücksichtigt.
- Frist ist abgelaufen: Das Kennzeichen wurde wieder in den freien Bestand gegeben und muss erneut gesucht werden.
- Fahrzeughalter ändert sich: Die Reservierung ist an die angegebenen Daten gebunden und lässt sich nicht ohne Weiteres übertragen.
Bei Fehlermeldungen sollten wir nicht mehrfach neue Reservierungen anlegen. Besser ist es, Reservierungsnummer, Zeitpunkt und einen Screenshot zu notieren und die zuständige Bremer Zulassungsstelle zu kontaktieren. So lässt sich klären, ob nur eine technische Störung vorliegt oder die gewünschte Kombination aus rechtlichen beziehungsweise organisatorischen Gründen gesperrt ist.








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